Ab wann gilt Kinderwunsch als "unerfüllt"?

Mit einer Störung der Fortpflanzung ist zu rechnen, wenn es trotz Kinderwunsch innerhalb von 12 Monaten nicht zu einer Schwangerschaft gekommen ist, oder wenn es wiederholt zu Fehlgeburten kommt. Die Ursache dafür kann auf Seite der Frau, auf Seite des Mannes oder bei beiden liegen. In den meisten Fällen hat ungewollte Kinderlosigkeit mehr als nur eine Ursache.

Die Therapien können einfach sein, mitunter auch langwieriger und komplexer. Jeder Fall ist etwas anders gelagert und fordert manchmal auch Geduld – bei Mann und Frau und bei den beiden als Paar.

Über die wesentlichen Aspekte der finanziellen Seite möchten wir Sie hier informieren. Sollten Sie dazu Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gerne. Rufen Sie uns bitte an unter  040. 30 68 36 0

Zu den Kosten
Die Erstuntersuchungen und die medikamentösen Behandlungen ohne Insemination oder IVF (z. B. bei einer Störung der Eireifung) sind grundsätzlich Kassenleistungen.

Für alle anderen Leistungen der Befruchtung außerhalb des Körpers gilt für gesetzlich Krankenversicherte, dass 50 % der Behandlungskosten und Medikamentenkosten von den Kassen übernommen werden, wenn unter anderem folgende Bedingungen erfüllt sind: Das Paar muss verheiratet sein.
  • Frau und Mann dürfen nicht jünger als 25 Jahre, die Frau nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre sein.
  • Nach einer vorausgegangenen Sterilisation der Frau oder des Mannes erfolgt keine Kostenbeteiligung.
  • Es muss ein Behandlungsplan mit Kostenvoranschlag vorliegen, der von der Kasse genehmigt werden muss.

Steuerliche Absetzbarkeit
Eheleute und Unverheiratete in festgefügten Partnerschaften können die Kosten einer Kinderwunschbehandlung unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.