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In Deutschland ist das Einfrieren von Embryonen in bestimmten Fällen erlaubt und wird durch das Embryonenschutzgesetz geregelt. Rechtlich gilt eine befruchtete Eizelle ab dem 2. Tag nach der Befruchtung als Embryo.
In unserer Praxis kann eine Vitrifikation von Embryonen ab Tag 2 erfolgen, z. B. in folgenden Situationen:
In solchen Fällen bietet das Einfrieren von Embryonen wichtige Vorteile:
Wenn ein Transfer im Blastozystenstadium (Tag 5) gewünscht ist, ist es erforderlich, dass das Paar vorab der möglichen Einfrierung von Embryonen zustimmt.
Ohne diese Zustimmung dürfen wir die Kultur über Tag 2 hinaus nicht durchführen, da dies sonst nicht mit dem Embryonenschutzgesetz vereinbar wäre.
Die Kosten für das Einfrieren und die Lagerung von Embryonen sowie den späteren Kryozyklus werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gerne berät Ihr Kinderwunschzentrum in Hamburg Sie hierzu persönlich.