Sofern keine eigenen Spermien vorhanden sind, oder es mit eigenen Spermien z. B. mittels ICSI nicht zu einer Schwangerschaft gekommen ist, können Spermien eines Spenders inseminiert werden.
Diese als „donogene Insemination“ bezeichnete Behandlungsform beschreibt das direkte Einbringen von Samenzellen eines unbekannten Spenders in die Gebärmutter einer Frau.
AID = artificial insemination donor = Spendersamenbehandlung
IUI-D = intrauterine Insemination Donor
Der Ablauf ist sehr ähnlich zu der Insemination mit dem Samen des Partners.
Link: Insemination
International betrachtet kann mit dieser Methode eine Geburtenrate von ca. 14 % erreicht werden.
Assisted reproductive technology in Europe, 2010: results generated from European registers by ESHRE.
Kupka MS, Ferraretti AP, Goossens V, Bhattacharya S, de Mouzon J, Castilla JA, Erb K, Korsak V, Nyboe Andersen A;
Hum Reprod. 2014 Oct 10;29(10):2099-113
Im Vergleich dazu lag bei der ICSI-Behandlung in Deutschland im Jahre 2011 die Geburtenrate bei 17,8 %.
Jahrbuch 2012 – Deutsches IVF-Register DIR
Ärztekammer Schleswig-Holstein,
Bad Segeberg
J Reproduktionsmed Endokrinol; 10. Jahrgang
2013 Sonderheft 2 ISSN 1810-2107
Für die Auswahl des Spenders gibt es unterschiedliche Kriterien.
Dies werden die Mitarbeiter der Samenbank mit Ihnen besprechen.
Unsere Praxis kooperiert eng mit der Samenbank im Hause:
European Sperm Bank
Altonaer Strasse 59
20357 Hamburg
Web Site: www.samenbank.hamburg
Die Samenbank ermöglicht die Auswahl für einen passenden Spender nach der größtmöglichen Ähnlichkeit (Augenfarbe, Körpergröße, Körpertyp, Haarfarbe, Blutgruppe) zwischen dem Partner und dem Spender.
In unserer Praxis erfolgt eine Beratung über den organisatorischen Ablauf.
Gegebenenfalls ist ein Vertrag bei einem Notar erforderlich.
Vor der Behandlung ist die Teilnahme an einer psychologischen Beratung wichtig.
Seit dem 1. Juli 2018 gilt das sogenannte Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen (Samenspenderregistergesetz – SaRegG).
Die Daten der Behandlung und des Spenders werden an einer zentralen Stelle zusammengeführt (früher Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), jetzt Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Dieses ermöglicht einem Kind ab dem 16. Lebensjahr zu erfahren, wer der genetische Vater ist. Weiterhin schützt es den Spender vor bestimmten Rechtsfolgen.
Darüber werden wir Sie umfangreich informieren.
Die donogene Behandlung (Insemination oder in-vitro-Fertilisation) ist leider keine Leistung von Krankenkassen – weder gesetzlich noch privat noch Beihilfe.