Zwei bis fünf Tage nach der Eizellentnahme werden bis zu drei befruchtete und weiterentwickelte Eizellen mit einem dünnen Katheter in die Gebärmutter übertragen (Embryotransfer).
Die Zellen sind bis zur Einnistung in die Gebärmutterschleimhaut (etwa 1 Woche nach der Follikelpunktion) von der Eizellhülle wie mit einer Schutzhülle umgeben, aus der sie herausschlüpfen müssen, um in die Schleimhaut einwachsen zu können. Dieser Vorgang kann erschwert, oder so gestört sein, so dass es nicht zu einer intakten Schwangerschaft kommt.
Mit Hilfe des assisted hatching (Schlüpfhilfe, erleichtertes Schlüpfen) wird durch Einritzen der Eizellhülle vor der Übertragung der Embryonen in die Gebärmutter der spätere Schlüpfvorgang erleichtert.
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Schwangerschaftsrate in folgenden Fällen verbessert werden kann:
Es wird dabei nicht die komplette Hülle eröffnet, aber durch das Ausdünnen eine Art „Sollbruchstelle“ geschaffen, an der der von innen wachsende Embryo leichter die Hülle durchbrechen kann.
Das assisted hatching ist nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen keine Leistung, die über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann.
Auch bei privaten Krankenkassen ist eine Kostenerstattung nicht mit Sicherheit zu erlangen.